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Der Schutzleiter ist ein elektrischer Leiter und dient der Sicherheit und damit dem Schutz von Lebewesen im Falle eines Fehlers. Schutzleiter sind nicht stromführend und werden auch als PE bezeichnet, was die englische Abkürzung für „protective earth“ ist. Dieser ist eine Sicherheitseinrichtung zum Schutz gegen einen elektrischen Schlag.

Beispiel einer 4G1,0 Steuerleitung und ihre Funktion
Eine 4G1,0 Steuerleitung ist eine vieradrige Leitung mit einem Kabelquerschnitt von 1,0 mm². Drei der Adern transportieren elektrischen Strom, während die vierte Ader als grün-gelber Schutzleiter dient.
Der Schutzleiter spielt eine entscheidende Rolle für die Sicherheit: Entsteht ein Fehlerstrom, beispielsweise wenn eine der stromführenden Phasen ein metallisches Gehäuse berührt (etwa bei einem Schaltschrank), leitet der Schutzleiter diesen Strom sicher ab. Ist der Schutzleiter falsch installiert oder nicht angeschlossen, besteht Gefahr: Berührt eine Person das Gehäuse, fließt der Fehlerstrom direkt durch sie ab – ein Risiko für einen Stromschlag.
Wurde der Schutzleiter jedoch korrekt angebracht, ist das metallische Gehäuse mit der Erde verbunden. Dadurch wird der Fehlerstrom zuverlässig über den Schutzleiter abgeführt und die Person bleibt geschützt.
Der Schutzleiter hat nach DIN VDE 0100-540 immer die auffällige Farbe grün-gelb. Grund dafür ist, dass man ihn auch bei schlechten Sichtbedingungen gut erkennen soll und auch von Menschen mit einer rot-grün Schwäche erkannt werden soll. Einen grün-gelben Leiter mit Isolation darf man seit 1965 nur als PE einsetzen. So wie der Sicherheitsgurt dank der Gurtpflicht immer benutzt werden muss, so muss der Schutzleiter ebenfalls immer angeschlossen werden, wenn er vorhanden ist. Folgende Grafiken zeigen die gängigen Symbole für das Schutzleiterkabel bzw. den Schutzleiteranschluss, auch Schutzkontakt genannt, nach DIN EN 60617-2. In der DIN VDE 0100-540 ist weiterhin geregelt welche Querschnitte der Schutzleiter mindestens haben muss, um seine Funktion erfüllen zu können. Hierbei gilt, dass bei Leiternennquerschnitten bis zu 16mm² der Schutzleiter den gleichen Querschnitt haben muss, wie die anderen Leiter. Zwischen 16mm² und 35mm² Leiternennquerschnitt darf der Schutzleiter einen Querschnitt von 16mm² haben und ab 35mm² Leiternennquerschnitt muss der Schutzleiter mindestens die Hälfte des jeweiligen Außenleiterquerschnitts aufweisen.
Damit der Schutzleiter seine Aufgabe, einen Fehlerstrom abzuleiten, fehlerfrei ausführen kann, ist er ein niederohmiges Bauteil und darf maximal zulässige Widerstandswerte nicht überschreiten. Im Falle eines Fehlers entsteht so ein Kurzschluss und der entstehende Fehlerstrom wird zuverlässig über den Schutzleiter zur „Erde“ abgeleitet. Wäre der Schutzleiterwiderstand zu hoch und nicht niederohmig würde weniger Strom abfließen und an dem leitenden Gerät entstünde eine gefährliche Spannung.
Frühere Grenzwerte von 3Ω bzw. 1Ω sind nicht mehr aktuell und gelten heute schon als hochohmig und gefährlich. Dagegen gibt es heute keine allgemeingültigen Grenzwerte für einen Schutzleiter, vielmehr muss der zu erwartende „Sollwert“ vom Prüfer geschätzt oder berechnet werden und mit den Messergebnissen übereinstimmen. Der Prüfer muss individuell entscheiden, ob die Messwerte zu den Bedingungen der jeweiligen Anlage, z.B. die Länge des Leiters oder die Übergangswiderstände der Kontaktstellen, passen und ob die Sicherheit für Menschen und anderen Objekten gegeben ist.

Der Schutzleiter (PE) ist eine essenzielle Komponente elektrischer Installationen. Er leitet Fehlerströme sicher ab und schützt sowohl Menschen als auch Geräte vor elektrischen Schäden. Für Anwendungen in Energieketten bieten wir ein umfangreiches Leitungsportfolio an. Dieses umfasst sowohl Leitungen mit integriertem Schutzleiter als auch Alternativen wie Leitungen ohne integrierten Schutzleiter (z.B. Motorleitung CF38.O.PE) und PE-Einzeladerleitungen.