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RoHS-II

RoHS-II

Mehr Sicherheit für Mensch und Natur

Die Abkürzung RoHS steht für Restriction of Hazardous Substances und regelt die Nutzung ausgesuchter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, zu denen auch Leitungen zählen. Mit der Einhaltung dieser Richtlinie weisen Unternehmen nach, dass problematische Bestandteile, wie z. B. Blei, Quecksilber oder Phthalate – u.a. bekannt als so genannte Weichmacher – aus Elektronikschrott aber auch aus Arbeitsumgebungen verbannt wurden. Beispielhaft sei Blei genannt. Es kommt u.a. an Fertigungsanlagen in Form von Lötzinn an Platinen vor, welche in komplexen Maschinensystemen in vielfältiger Weise verbaut sind. Die Materialforschung der vergangenen Jahre hat zudem neue Mantelwerkstoffe hervorgebracht, die u.a. ohne gefährliche Weichmacher auskommen und damit flexibel in dynamischen Anwendungen funktionieren. Bisher kamen Weichmacher in der Industrie vor allem dort zum Einsatz, wo Kunststoffe besonders geschmeidig, weich und im Gebrauch elastisch bleiben sollten. Wir entwickelten und prüften im hauseigenen Labor spezielle Mantelwerkstoffe für den Einsatz in e-Ketten, die nach den jeweilig gültigen Anforderungen RoHS II /III konform sind.

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