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REACH-Verordnung

REACH
Der Begriff REACH steht für eine Verordnung namens Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals. Ihr Geltungsbereich umfasst Hersteller und/ oder Importeure, die Stoffe mit mehr als einer Tonne pro Jahr in der europäischen Union herstellen oder diese Menge in die europäische Union einführen. Die REACH Verordnung gilt für igus® nur bedingt: Als Hersteller von Leitungen wird das Unternehmen hinsichtlich der Wertschöpfungskette als so genannter „nachgeschalteter Anwender“ definiert. Dennoch findet der Inhalt der REACH-Verordnung und ihre Regeln zur Herstellung und Verarbeitung chemischer Stoffe bei igus® Beachtung. So kommen z. B. bei der Produktion von chainflex® Leitungen keine Chemikalien zum Einsatz, die sich oberhalb der gültigen REACH-Grenzwerte liegen. Das gesamte Spektrum an chainflex® Leitungen ist frei von Stoffen wie z.B. Sodiumperoxometaborate, Cadmiumsulfide oder auch Dihexylphthalate.
 

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